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Nein zur unfairen 5. IV - Revision, Walliser Bote 2.6.2007
Nein zur unfairen 5. IV-Revision Am 17. Juni stimmen wir über den Umgang mit der benachteiligten Minderheit der Behinderten ab. Wer in einer gerechten und anständigen Schweiz leben will, sagt Nein zu den Ànderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. Warum? Hier drei gute Gründe: Niemand hat etwas gegen Verbesserungen in den Integrationsbemühungen. Im Gegenteil: Seit mehrerern Jahrzehnten gilt: Eingliederung vor Rente. Neu ist jedoch, dass den Behindeten allerhand Anstrenungen zugemutet werden, Man droht mit einer Kürzung der Rente – die duchschnittlich ohnhin nur 1'500 Franken im Monat ausmacht. Den Unternehmungen jedoch, die über die Arbeitsplätze für Behinderte entscheiden mutet das Gesetz gar nichts zu. Nicht einmal einen Kündigungsschutz für „gemeldete Invalide in Abklärung“ ist vorgesehen. Von einem innovativen Bonus-Malus System, dass Firmen belohnen würde, die Invalide beschäftigen, wollte die Mehrheit des Parlamentes erst recht nichts wissen. Die ganze Revision und die Hauptstossrichtung der Pro-Argumentation ist geprägt vom generellen Verdacht, alle IV-Bezüger seien Profiteure und mutmassliche Betrüger. Das berechtigte und unbestrittene Vorgehen gegen Missbräuche rechtfertigt jedoch nicht jedes Mittel. Missbräuche lassen sich natürlich mit dem geltenden Gesetz abstellen, dafür braucht es keine Abbauvorlage. Der generelle Verdacht gegenüber den Behinderten steht im krassen Widerspruch zur einer sorgfältigen medizinischen Abklärung der Einzelfälle und zur Motivation jener Personen, die von Integrationsmassnahmen betroffen sind. Ärzte und Anwälte verteten die Menschen mit ihren gesundheitlichen Problemen. Diese Revision geht jedoch von der Idee aus, wer eine Rente der IV beantragt, möchte Geld auf Kosten der Beitragszahler herausholen. Die Vertrauensbeziehung zwischen den Antragssteller und den Ärzten und Anwälten wird plötzlich generell verdächtig. Die Revision sieht vorr, wenn eine Gesuchsteller seinen Arzt nicht vom Berufsgeheimnis entbindet, die IV dies trotzdem tun kann, selbst gegen den Willen des Patienten. Ein Beispiel : Es versteht sich von selbst, dass der Hausarzt alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des IV-Gesuches an die zuständige Stelle liefern muss. Aber nicht das ganze Dossier, die ganze Krankengeschichte des Patienten, die nur diesem gehört. Es ist für die Behandlung eines IV-Gesuches nicht notwendig zu wissen, dass jemand eine Vergangenheit als Alkoholiker hat, wenn er als Folge eines Unfalles invalid wird. Schliesslich die finanzielle Seite der Vorlage: Die IV hat über neuen Milliarden Schulden bei der AHV. Doch man kann sie nicht einseitig auf Kosten der Behinderten sanieren und die IV-Neuameldungen sind 2006 schon um 30 Prozent zurückgegangen. Mit der 5.IV-Revision würden „die Ausgaben der IV langfristig um rund 500 Millionen pro Jahr gesenkt“ schreibt der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein . Zum Beispiel mittels „Streichung noch laufender Zusatzrenten“. Peter Jossen
Ein Ja zur Einheitskasse als Signal nach Bern Von Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 20.1. 2007 Wenn jemand in unserm Land über hundert tausend beglaubigte Unterschriften sammelt, hat er ein echtes Anliegen aufgegriffen. Alle, die jemals bei jeder Witterung vor den Abstimmungslokalen oder vor Einkaufszentren gestanden haben, wissen wovon ich rede. Die tatkräftigste familienpolitische Organisation der Romandie hat die in der Westschweiz funktionierende Idee einer einzigen Krankenkasse (Einheitskasse oder einheitliche Gesundhheitskasse) in der Grundversicherung als Initiative gestartet. Für die Abstimmung im März haben unter anderem dIe Genfer und die Waddländer Aerztinnen und Arzte und die grosse Mehrheit der Schweizer Hausärzte die Ja-Parole beschlossen. Beweis genug: Das Anliegen wird von weiten Teilen der Bevölkerung vorab in der der Romandie unterstützt. Das ist weiter nicht verwundertlich, sind doch die seit 10 Jahren ständig steigenden Krankenkassenprämien die grösste Sorge der Bevölkerung. Die kürzlich von Isopublic im Auftrag des Konsumentenforums präsentierte Umfrage bestätigt dies: An der Spitze des Sorgenbarometers der Konsumentinnen und Konsumenten stehen die steigenden Gesundheitskosten. Worum geht es im März: Zunächst sei in Erinnerung gerufen, dass dank dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) jederman obligatorisch gegen die Folgen von Krankheit versichert ist . Der Grundkatalog der Versicherungsleistungen wird vom Bundesrat festgelegt. Obschon dieser Grundkatalog für alle überall gleich ist, gibt es 87 Versicherungen, die gleiche Leistungen für unterschiedliche Prämien versichern. Wo ist da der gelobte Wettbewerb? Es gibt ihn. Der Wettbewerb bei der Grundversicherung spielt nur bei der Jagd nach den „guten Risiken“. Das sind vorwiegend junge, gesunde Männer. Sie zahlen ihre Prämien, verursachen aber kaum oder wenig Kosten. Doch warum braucht es 87 Krankenkassenmanager, 87 Computersysteme, 87 Werbeabteilungen für eine obligatorische Sozialversicherung? Selbst der Direktor einer Krankenkasse sagt: „Die Konkurrenz zwischen den Kassen ist ruinös“ (Tribune de Genève, 10.1.07). Denn es ist bürokratisch und aufwändig, dass sich 87 Krankenkassen um die „guten Risiken“ unter Versicherten streiten, wenn alle Versicherten in der Grundversicherung Anspruch auf den gleichen gut ausgebauten Leistungskatalog haben. Was bei der AHV, der SUVA und der Arbeitslosenkasse funktioniert, soll neu auch für die einheitliche Gesundheitskasse gelten: ein zentraler Versicherungsfonds mit geringen Verwaltungskosten und demokratischer Kontrolle. Der Vollzug erfolgt durch dezentrale Kassen mit privaten oder öffentlichen Trägerschaften, wie dies heute in der Arbeitslosenversicherung üblich ist. Künftig dürfen die privaten Krankenkassen nicht mehr Grundversicherung und Zusatzversicherung unter dem gleichen Dach machen, sondern Sozialversicherung und profitorientierte Zusatzversicherungen werden klar getrennt. Zweitens will die Initiative wörtlich:: „Das Gesetz regelt die Finanzierung der Kasse. Es legt die Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten fest“. Wie immer wird mit Verwirrungstaktik im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung der Initiative von der Grundsatzfrage abgelenkt: Soll die Mehrheit der Bevölkerung bei den Krankenkassenprämien entlastet werden? Ja oder nein?“, KINDERGESCHREI IST ZUKUNFTSMUSIK Von Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 12.12.2006 In unerm Land leben etwa 1.7 Millionen Kinder. Schon diese Zahl zeigt es, Kinder haben eine grosse Bedeutung für unsere Gesellschaft. Kinder sind ganz besonders für die Zukunft unseres Landes wichtig. Aus eigener Erfahrung sage ich: Kindergeschrei ist Zukunftsmusik – oder in der Politikersprache: Kinder sind eine Investition in die Zukunft. Es ist im Interesse der Gesellschaft, dass Kinder gut aufwachsen können, dass sie eine möglichst unbeschwerte Kindheit haben und auch entsprechend erzogen und ausgebildet werden. Das Gesetz über die Familienzulagen bildet eine gute Grundlage für die Sicherung der Leistungen der Familien. Der grosse Teil der Familien ist auf jeden Einkommensbeitrag angewiesen, gerade weil Kinder nebst der Betreuungszeit auch finanzielle Ausgaben bedeuten. Im Wallis haben die Politiker und vorab die Politikerinnen unter der Führung der Christlichsozialen die Bedeutung der Zulagen schon lange begriffen. Deshalb ist unser Kanton heute mit Recht stolz auf den Schweizerischen Spitenplatz. Dies wird mit dem neuen Gesetz auch so bleiben: Das Bundesgesetz sieht minimal Regelung vor. Unser kantonales Gesetz, das erst im Jahre 2002 vom Volk angenommen wurde, bleibt in Kraft. Kinderzulagen und Ausbildungszulagen für Jugendliche ab 16 Jahren sind als Investitionen in die Zukunft zu betrachten. Es sind durchaus günstige Investitionen: die Wirtschaft wird zusätzliche 340 Millionen Franken für die einheitlichen Kinder- und Ausbildungszulagen aufzuwenden haben. Dieser Betrag entspricht etwa den Geldern, welche die Arbeitgeber wegen der sinkenden Kinderzahlen gespart haben. Diejenigen Kreise, die gegen diesen Betrag – der volkswirtschaftlich eine wesentliche Zukunftsinvestition bedeutet – das Referendum ergriffen haben, negieren das wichtige Anliegen der Familien. Es ist ein Armutszeugnis für die Gewerbe- und Wirtschaftskreise, die gegen das bedeutsame Anliegen der Familien antreten, dass sie das Geld für die Zukunftsaufgabe „Kinder“ nicht aufbringen wollen. Denn sinnvoller kann man kaum in Kinder investieren. Die bescheidene Lösung, die heute zur Abstimmung vorliegt, ist deshalb ein Kompromiss, zu dem im Parlament eine Mehrheit die Hand gereicht hat. Das Komitee „Ja für faire Kinderzulagen“, dem ich angehöre, setzt auf die Kinder, es setzt auf ihre Zukunft. Das Komitee setzt auf die Familien, die Kindern eine gute Erziehung und Bildung ermöglichen wollen und wir setzen als Komitee auf die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass sie der moderaten einheitlichen Kinder- und Ausbildungszulage mit einem deutlichen JA zum Durchbruch verhelfen. Ja zum Osthilfegesetz – ein Akt der Solidarität- im Interesse unseres Landes Von Peter Jossen-Zinsstag, Waliser Bote 4. 11. 2006 Die Europäische Union hat grosse Verdienste: 50 Jahre Frieden zwischen den EU-Ländern sind keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich die Geschichte von Europa vor Augen führt. Die Suche nach Kompromissen und Konsens zwischen unterschiedlichsten Ländern ist ein sinnvoller Weg zur europäischer Zusammenarbeit und Integration. Ich idealisiere nicht: Die EU hat ihre Stärken und ihre Schwächen und ist in wichtigen Bereichen verbesserungswürdig. Ihre Strukturen sind beispielsweise zu wenig demokratisch, die Abläufe sind oft zu bürokratisch, ökonomische Interessen dominieren die Politik und nach wie vor werden ökologische und soziale Anliegen zu wenig gewichtet. Die wichtigsten ökologischen, wirtschaftspolitische und soziale Fragen entziehen sich immer mehr dem ausschliesslichen Einfluss der Nationalstaaten. Die Globalisierung der Wirtschaft und die Zunahme der Migration verstärken diese Tendenz. Insbesondere im Umwelt- und Sozialbereich fehlt der Schweiz ein grenzüberschreitender Europäischer Lösungsansatz. Wirkungsvolle Politik heisst unter anderem, die Probleme auf der richtigen Ebene anzugehen. Grenzüberschreitend Probleme sollen grenzüberschreitend gelöst werden. Die Europäische Union ist heute die dominierende internationale Institution in Europa. Mit der Erweiterung der EU und der gemeinsamen Währung hat sich diese Realität verstärkt. Diese Tatsache hat auch auf die Schweiz einen grossen Einfluss. Die Schweiz kann sich der EU nicht entziehen, ihr Handlungsspielraum zur Gestaltung einer von der EU klar abweichenden Politik wird immer kleiner. Der Normalfall ist heute der „autonome Nachvollzug“. EU-Recht wird in vorauseilendem Gehorsam von der Schweiz bei jeder Gesetzesänderung zu Rate gezogen und oft direkt übernommen. Die Schweiz soll dort mitentscheiden können, wo wesentlichen Entscheide für das Land fallen. Sie soll auf Entwicklungen Einfluss nehmen, die uns betreffen. Von Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 30.8.2006 Die Nationalbank hat ein spezielle, unabhängige Stellung und eine präzise Aufgabe. Im Nationalbankgesetz ist sie genau umschrieben: Der unmittelbare Gewinn der Nationalbank wurde bis anhin zu 2/3 an die Kantone und zu 1/3 an den Bund verteilt. Nun soll der Verteilschlüssel mit der Initiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ geändert werden. Weiterhin sollen die Kantone pro Jahr eine Milliarde bekommen, der weitere Gewinn soll jedoch der AHV gut geschrieben werden. Das ändert nichts an der Unabhängigkeit der Nationalbank, sie hat weiterhin ihre Aufgaben zu erfüllen. Mit der Zustimmung zur Initiative wird es aber möglich, daß auch die AHV und somit alle Bevölkerungsschichten vom Nationalbankgewinn profitieren. Das ist das wichtige Ziel der Initiative: die knappe Kasse der AHV soll von der reichen Nationalbank profitieren. Die Sicherung der AHV ist ein vordringliches Ziel. Die Nationalbankgewinne sollen deshalb im Sinne eines Volksvermögens an alle verteilt werden. Gerade weil mit der AHV die Sicherung des Alters für die breite Bevölkerung garantiert wird, ist die Verteilung über den AHV-Fond ein gerechter Ansatz. Der Nationalbankgewinn kann und soll einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der AHV leisten. Zum Teil hört man jetzt Klagen von Kantonen, sie würden leer ausgehen. Auch auf Plakaten wird durch einen kräftigen Holzfäller der Kahlschlag bei Kantonen dargestellt. Dieses Bild stimmt nicht! Im Gegenteil: die Initiative trägt den Kantonen Rechnung, sie erhalten weiterhin jährlich einen konstanten Betrag von 1 Milliarde Franken. Ich will eine gerechte Verteilung an alle – diese wird über den AHV-Fond erreicht. Steuersenkungen, wie sie vielenorts wieder in Diskussion sind – neuestes Beispiel ist die Senkung der Unternehmenssteuern – lassen immer nur wenige Menschen profitieren. Deshalb braucht es den neuen Verteilschlüssel und ein Ja zur Initiative „Nationalbankgewinne für sichere AHV-Renten“. Für eine humane Schweiz: Von Peter Jossen-Zinsstag, Wallier Bote 3.8.2006 Die Ausgangslage für die beiden Gesetzesrevisionen hätte unterschiedlicher nicht sein können: Das Asylrecht wurde in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehr-fach verschärft. Das aus dem Jahr 1931 stammende Ausländergesetz hingegen müsste dringend heutigen Realitäten angepasst werden. Doch statt mit den bei-den Vorlagen die Grundlagen für eine zeitgemässe Migrationspolitik zu schaffen, formulierten das Departement Blocher und die bürgerlichen Mehrheiten in den eidgenössischen Räten eigentliche Ausgrenzungsvorlagen. Das Ausländergesetz produziert Migrantinnen und Migranten 1. und 2. Klasse. Für Nicht-EU-BürgerInnen gibt es auch nach zehn Jahren ununterbrochenen und un-bescholtenen Aufenthaltes in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf Nieder-lassung. Der Familiennachzug wird massiv eingeschränkt: Kinder, die älter als 12 Jahre sind, müssen innerhalb von 12 Monaten, jüngere Kinder innerhalb von fünf Jahren in die Schweiz geholt werden - dies obschon der rasche Familiennachzug oft durch behördliche Auflagen bezüglich Einkommen und Wohnsituation ver-hindert wird. Während EU-BürgerInnen auch nach Jahren noch ihre Kinder ins Land holen können, sind die anderen 40% der MigrantInnen diesbezüglich gänzlich vom Gutdünken der Fremdenpolizei abhängig. Asylbewerber sollen weitere - elementare - Rechte verlieren. Bei Gesuchstellern ohne Reisedokumente ist künftig Voraussetzung, dass sie ihre Flüchtlingseigen-schaft glaubhaft machen können oder dass die Behörden aufgrund der Anhörung weitere Abklärungen für nötig erachten. Das UN-Flüchtlingskommissariat erachtet diese Regelung als Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention. Unmittelbar nach einem erstinstanzlich negativen Asylentscheid können Schwei-zer Behörden künftig mit denjenigen des Herkunftsstaates Kontakt aufnehmen, um die Ausschaffung zu regeln. Dies gefährdet zurückgebliebene Verwandte von Flüchtlingen, deren Gesuch oft erst nach einer Beschwerde anerkannt wird. Der Sozialhilfestopp wird erneut ausgeweitet: Künftig können alle abgewiesenen Asylsuchenden auf die Strasse gestellt werden. Dabei sind keinerlei Ausnahmen für Familien mit Kleinkindern, Schwangere, unbegleitete Minderjährige, kranke oder alte Personen vorgesehen. Asyl- und Strafrecht werden vermischt, Asyl-suchende können künftig auch ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl in Privat-unterkünften durchsucht werden. Massiv verschärft wurden auch die Zwangs-massnahmen. Zulässig sollen beispielsweise bis zu 18 Monaten Beugehaft bei Personen sein, die ausgeschafft werden sollen - ohne dass sie in irgendeiner Wei-se straffällig geworden wären. Missbräuche und Kriminalität einzelner sind mit den heutigen Strafrrechtsbe-stimmungen ausreichend verfolgbar. Missbräuche sind nicht tolerierbar, krimi-nelle Taten dürfen nicht verharmlost werden. Das bestehdne Strafrecht ist ab-solute ausreichend, um gegen internationale Schlepperorgaisationen und Dro-genhändler auf allen Ebenene vorzugehen. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass unsere humanitäre Tradition – nota bene ein hervorrragenden internationales Markenzeichen von den die Exportwirt-schaft profitiert – aufs Spiel gesetzt wird. Feiern wir das Fest der Kulturen Von Peter Jossen-Zinsstag, Migration und Integration sind die wichtigsten politischen Begriffe der Zu-kunft. Alle Politbereiche sind betroffen, wenn in diesen zentralsten Fraqen keine tragfähigen Lösungen zu stande kommen. Die Initiantinnen der früheren Flüchtlingshilfe haben die Zeichen der Zeit erkannt und mit dem von mir präsidierten „Forum Migration Oberwallis“ die beschriebene Thematik ins Zentrum der künftigen Aktivitäten gestellt. Unsere eigene Geschichte als Walliser und erst recht als Walliserinnen lehrt uns, dass die grosse Mehrheit der Migrantinnen das Heimatland verlassen müssen, um ihre wirtschaftliche und soziale Situation zu verbessern. Die Ab-wanderung hauptsächlich junger, arbeitsfähiger und qualifizierter Menschen bringt die Herkunftsländer in unlösbare Schwierigkeiten. Die Schweizerische Polititik der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung, die wesentlich auch von den Hilfswerken geprägt ist, versucht hier in unserm ureigensten Interesse Gegensteuer zu geben. Für uns gilt umgekehrt: Durch Migration kann die rückläufige Bevölkerungs-entwicklung aufgefangene werden. Migratinnen übernehmen viele Arbeiten, die Einheimische nicht übernehmen können oder wollen. Diese positive Zuwanderung, ohne die unser Land nicht funktionieren könnte, muss mit verbindlichen Angeboten verknüpft werden: Wer zu uns kommt, muss unsere Sprache lernen. Unsere Spielregeln, wie sie in der Verfassung und in den Gesetzen festgelegt sind, gelten für alle. Ziel der Integration war und ist das friedfertige Nebeneinander in der Vielfalt, die gegenseitige kulturelle – und wie oft auch kulinarische - Bereicherung. Die grosse Gefahr dabei: Konflikte, die eskalieren, zunehmende Sicherheitsrisiken, die den Menschen Angst machen. In den letzen Jahren ist es der harten Rechten in der Schweiz und anderswo gelungen, ein Klima der Fremdenfeindlichkeit zu schaffen, was gerade in einem Tourismuskanton wie dem Wallis verheerend ist. Missbräuche und Kriminalität einzelner mit entsprechender medialer Aufbereitung haben die Chancen der Integration in den Hintergrund gerückt. Unser Land ist mittler-weile dabei, mit den erneut verschärften „Blocher-Gesetzen“ gegen Asyl-suchende die humanitäre Tradition – nota bene ein hervorragenden inter-nationales Markenzeichen – aufs Spiel zu setzen und zu beschädigen. Niemand kann und will Missbräuche tolerieren und kriminelle Taten verharm-losen. Wer nicht naiv ist, weiss, dass internationale Schlepperorgaisationen und Drogenhändler auf allen Ebenen bekämpft werden müssen. Wer aller-dings den Blick für die Proportionen nicht verloren hat, kann Einzelfälle richtig einordnen: Untolerierbare Taten einzelner, die nicht verallgemeinert werden dürfen. Integration ist ein mühsames Konzept, voller Risiken und Rückschläge. Inte-gration ist aber auch der einzige und letztlich erfolgreiche Weg für unser Land; da genügt ein Blick auf die Namen unserer erfolgreichen Fussballnational-mannschaft. Am Fest der Kulturen vom kommenden Samstag in Visp wollen wir auf das Gelingen der schwierigen Aufgabe anstossen. Für unsere Kinder: Von Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 28.4.2006 Das Schweizerische Bildungssystem ist – wie vieles in unserm Land – historisch gewachsen und muss immer wieder überprüft und angepasst werden. Alle verantwortlichen Bildungspolitiker sind sich einig, dass heute mehr Koordination zwischen den Instiutionen nötig ist, damit die investierten Gelder effizient eingesetzt sind. Der neue Verfassungsartikel, der am Wochenden des 21. Mai zur Abstimmung gelangt, ist das Resultat einer minüziösen Kleinarbeit der zuständigen Parlamentskommissionen in Bern, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsdirektorenkonferenzen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für ihre Schulen bleibt unangetastet. Der Bildungsraum Schweiz soll aber in vier abschliessenden Bereichen harmonisiert werden. Falls sich die Kantone über Schuleintritssalter, Dauer der Bildungsstufen, Übergänge im System und die Anerkennung von Abschlüssen nicht verständigen können, kann der der Bund Verträge zwischen einzelnen Kantonen für alle anwendbar erklären, oder einheitliche Vorschriften erlassen. Diese Anpassungen sind notwendig und für die überwiegende Mehrheit der Fachleute eine Selbstverständlichkeit. Ein wesentlicher Teil der neuen Verfassungsartikel zur Bildung befasst sich mit der Hochschullandschaft der Schweiz. Das Wallis hat alles Interesse an einer koordinierten Hochschulpolik. Alles andere wird massiv teurer. Mit dem neuen Verfassungsartikel wird nicht nur die Koordination der Hochschulen verbessert, sie wird durch gemeinsame Organe der Kantone ermöglicht und verlangt. Sollten sich dabei die Kantone nicht einig werden, hat der Bund ausdrücklich diese notwendige Koordinationsfunktion wahrzunehmen. Damit sind die Kantone und der Bund in der Pflicht, im Hochschulbereich eng zusammenzuarbeiten, sie tragen für den Hochschulbereich letztlich gemeinsam die Verantwortung. Welche Bereiche sollen koordiniert werden? Mit dem Projekt „Hochschullandschaft Schweiz“, welches gleichsam auf die Verfassungsgrundlage aufbaut, verfolgen Bund und Kantone im Bereich der zehn kantonalen Universitäten, der sieben Fachhochschulen sowie der Eidgenössischen Technischen Hochschule eine gemeinsame Gesetzgebung. Es gilt festzuhalten, dass die schweizerischen Universitäten und Fachhochschulen Bildungs- und Forschungsdienstleistungen von hoher Qualität anbieten. Dennoch weist unser heutiges Hochschulsystem Schwachstellen auf, die behoben werden müssen. Zu nennen sind insbesondere die ungenügende Steuerung des Hochschulsystems, die nicht zu rechtfertigende Kostenunterschiede von vergleichbaren Studiengängen zwischen den einzelnen Hochschulen und die mangelnde Aufgabenteilung unter den Hochschulen. Werden die Vernünftigen verschaukelt? Von Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 24.3.2006 Mit der Freisetzung von Treibhausgasen durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern tragen wir Menschen wesentlich zur Erderwärmung bei. Im globalen Klimasystem gibt es komplexe Wechselwirkungen, die hochdynamisch Veränderungen bewirken. Dabei nimmt die Zahl extremer Wetterereignisse zu. Es gibt Tote, Verletzte, riesige Schäden an Bauten und Infrastrukturen, Ernteausfälle in der Landwirtschaft, einschneidende Veränderungen bei Flora und Fauna. Es gilt deshalb, alles zu tun, um den Motor der Klimazukunft – nämlich den CO2 Ausstoss zu drosseln und die Klimaerwärmung zu bremsen.Das CO2 Gesetz ist seit dem Jahr 2000 in Kraft und hat zum Ziel, die CO2 Emissionen bis zum Jahr 2010 um 10 % unter den Wert von 1990 zu senken. Alle Parteien haben sich damals für eine CO2 Abgabe ausgesprochen, damit die Schweiz die Klimaziele erfüllen könne. Das CO2 Gesetz war bisher die einzige griffige Antwort der Schweiz auf die Klimaerwärmung. Verschiedenste Unternehmen und Bauherren – auch ich – viele Kantone – auch das Wallis – viele Körperschaften – etwa zahlreiche Burgerschaften in unserm Katanton - haben weitsichtig auf das Angebot des Bundesrates reagiert. Sie haben freiwillige Massnahmen getroffen um eine künftige CO2 Abgabe zu vermeiden und um selber die eigene Energiezukunft weitsichtig und klug auszugestalten. Als Rahmenbedingung für dieses vernüftige Verhalten war klar, dass die vorgesehene CO2 Abgabe kommt. Nun soll offenbar alles anders werden: Gerade jene Kreise, die immer von berechenbaren wirtschaftlichenRahmenbedingungen durch den Staat reden, wollen die Vernüftigen verschaukeln: Die Abgabe wird soll als „Steuer“ gekillt werden, obwohl der Erlös vollumfänglich zurückerstattet wird – genau das Gegenteil einer Steuer. Dabei ist klar, dass die Summe der vergangenen ausserordentlichen Klimaereignisse viele Bürgerinnen und Bürger mehr als beunruhigt – breite Bevölkerungsschichten wollen politische Konsequenzen im Klimabereich sehen. Und was machen die CVP und FDP? Sie haben bisher alle Initiativen mit dem Hinweis auf das geltende griffige CO2 Gesetz abgelehnt. Und nun halten sich genau die CVP und die FDP nicht einmal an ihren eigenen, zahmsten Vorgehensplan und sabotieren das CO2 Gesetz, das sie uns in den Abstimmungskämpfen immer als vorbildlich und klimapolitisch hinreichend dargestellt haben. Auf diese Weise verliert die bürgerliche Klimapolitik jegliche Glaubwürdigkeit- und – weit schlimmer, die Schweiz wird ihre Kyotoziele nicht einhalten können. Das bedeutet nicht einfach einen Imageverlust, es bedeutet, die Chance zu verpassen, unsere Wirtschaft und unsern Lebensstil nachhaltig auszugestalten. Und das wiederum birgt nicht nur massive ökonomische Nachteile und Kosten, sondern das verursacht unwiederbringliche Schäden in der Natur, einen Verschleiss von Ressourcen und führt zu sozialen Ungerechtigkeiten, weil die Belastungen aus Schadenfällen nie gleich an alle verteilt werden. Günstiger und staatsquotenneutral ist allein die CO2 Lenkungabgabe. Sie ist randregionenverträglich und wird vollumfänglich zurückerstattet. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sich vernüftiges Wirtschaften lohnt, oder ob jene, welche auf die Zusagen der Politik vertraut und richtig investiert haben, verschaukelt werden. Von Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat Walliser Bote 4.2.2006 Schweizweit sind die verschiedenen Kantone in einen knall harten Steuerwettbewerb getreten. Obwalden hat seine Steuergesetze so verändert, dass Reiche proportional weniger Steuern zahlen müssen als Leute mit mittleren und tiefen Einkommen. Man kann sich fragen, wem das nützen soll. Ganz sicher werden Reiche damit entlastet – im Gesetz ist für hohe Einkommen ein degressiver Tarif festgeschrieben. Ob wirklich alle andern Obwaldner profitieren können, hängt ganz klar davon ab, ob eine grosse Zahl gutbetuchter Steuerzahler in den Kanton Obwalden ziehen werden… Im Steuerwettbewerb wird so argumentiert, als ob der Wohn- und Arbeitsort aus dem Katalog gewählt würde, wie die Ferienwohnung oder das Hotel für die nächsten Ferien… Bei der Debatte über Steuerbelastungen fehlt mir jeweils die Diskussion über die gebotenen Leistungen. Wie weit wollen wir Bürger und Bürgerinnen staatliche Leistungen kürzen oder über Bord werfen? Der Verteilkampf darüber, welche Aufgaben mit staatlicher Unterstützung noch wahrgenommen werden, ist voll entbrannt. Das Credo, dass nur noch tiefe Steuern akzeptabel sind, haben bürgerliche Parteien in den vergangenen Jahren in der Öffentlichkeit hinlänglich gesungen. Doch damit sind immer Sparpakete verbunden, welche den politischen Handlungsspielraum zu Lasten wesentlicher Aufgaben eingrenzen. Was wird sich ändern? Die Landwirtschaft wird grosse Opfer bringen müssen, schlecht integrierte Menschen werden im Rahmen unserer Gesellschaft immer öfter am Rande stehen, die Perspektive für nachhaltige Entwicklungen ist verengt. Natürlich sind die Militärausgaben und die Bürokratiekosten noch viel zu hoch, weil die politische Mehrheit das so will. Dass die Schweiz bei der Innovation für nachhaltige Energie und bei wichtigen Forschungsprogrammen viel zu wenig investiert, das wird sich erst in einigen Jahren rächen. Die Milleniumsentwicklungsziele Eine weltweit wichtige Strategie gegen Hunger und Armut Von Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat Walliser Bote 19.12.2005 Im Jahr 2000 verabschiedete die UNO Vollversammlung die so genannten Millennium Developpment Goals (MDG). Damals war die Schweiz noch nicht bei der UNO dabei! Heute trägt die Schweiz diese Ziele, der Bundesrat hat dieses Jahr einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Für die Ärmsten der Welt – jene 2 Milliarden Menschen, die mit weniger als 2 Dollars pro Tag auskommen müssen – sind die Millennium Entwicklungsziele ein Hoffungsschimmer für ihre Zukunft. Die damals 189 Mitgliedstaaten der UNO stellten sich zur Jahrtausendwende gemeinsam hinter das Ziel, die grösste Armut und den Hunger bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die 8 Teilziele Anliegen früherer UNO Konferenzen umfassen: vorab die Bekämpfung der Armut und des Hungers, die Gleichstellung von Frauen, die Schulbildung von Kindern, die Bekämpfung von HIV/Aids und Malaria, die Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit und die nachhaltige Entwicklung der Umwelt. Mehr als 800 Mio Menschen haben täglich zu wenig zu essen, was sich insbesondere bei Kindern verheerend auswirkt, da ihre Entwicklung markant beeinträchtigt wird. Immer mehr Menschen kämpfen täglich um sauberes Trinkwasser. Noch nie hat die Erde so viele junge Menschen getragen. Diese leben vorwiegend in armen Ländern und sind oft körperlichen Gefahren und Gewalt ausgesetzt. Über 50 % der neuen HIV/Aids Fälle finden sich bei jungen Leuten im Alter von 15 bis 24 Jahren. Dabei sind zu einem Hauptteil Mädchen und Frauen betroffen. Die Entwicklung der Bevölkerung ist in den ärmsten Ländern noch immer das zentrale Problem. Viele Mädchen haben eine schlechte Schulbildung und kaum Zugang zu Informationen über Gesundheitsfragen, ganz besonders was ihre Sexualität betrifft. Mädchen sind eingrenzenden und schädlichen Riten der traditionellen Kultur ausgesetzt. Diese berauben sie ihrer Eigenständigkeit oder gar der Integrität ihres Körpers. Arrangierten Frühheiraten führen zu frühen Schwangerschaften. Diese sind vielfach der Grund für die hohe Müttersterblichkeit. Weltweit sterben jährlich eine halbe Million Frauen bei der Geburt, meist weil sie keine fachliche Begleitung haben. In der Subsahara stirbt gar eine von 16 Frauen im Zusammenhang mit der Geburt. Rituale, wie die Beschneidung von Mädchen bringen unendliches Leid, oftmals Tod oder lebenslange Gesundheitsprobleme mit sich. Sie sind als eigentliche Verletzung der Menschenrechte zu bezeichnen. Noch heute leben Tausende von Frauen mit diesen Verletzungen. Der hohe Porzentsazt von HIV/Aids in den Kreisen der Ärmsten führt zu immensen Problemen insbesondere in Afrika, Indien und auch in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Weltweit sind über 40 Millionen Menschen infiziert sind. Dabei ist die Gefahr für Jugendliche und ganz besonders für Mädchen als enorm hoch zu beurteilen. Was ist zu tun? Weiter braucht es Bemühungen für „good governance“ – korrektes Regieren - und die Bekämpfung der Korruption. In den mit HIV/Aids betroffenen Ländern ist eine offene Kommunikation der erste Schritt für eine erfolgreiche Prävention und die Behandlung von Kranken. Fazit: Weltweit stehen wir vor einer globalen Herausforderung von Problemen, welche im breiteten Sinne die Gesundheit betreffen. Ein Drittel der gesamten Bevölkerung des Planeten ist von grosser Armut, Hunger und Problemen mit der Gesundheit betroffen. Im Sinne eines weiten Verständnis von „Public Health“, das über die Probleme der Industriestaaten hinausgeht, sind wir alle gefordert, uns für diese Fragen einzusetzen und den betroffenen Menschen in verschiedener Art Unterstützung zukommen zu lassen. Peter Jossen-Zinsstag a. Nationalrat von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag, Präsident der Schweizer Wanderwege SAWt Walliser Bote 11.8.2005 In meiner kurzen Amtszeit als Präsident der Schweizer Wanderwege (SAW) habe ich festgestellt, dass Vorurteile gegen Wanderfreunde noch recht weit verbreitet sind. Sie reichen vom liebevollen Ausdruck „Stündeler“, bis zum bitterbösen Anwurf „Sektierer in roten Socken“. Hinter diesen Klischees verbirgt sich eine jahrelange Unterschätzung der Fronarbeit der vielen Freiwilligen Helfer, die das einzigartige Wanderwegnetz in unserm Land mit gelben Täfelchen beschildern und meist um Gottes Lohn unterhalten. Doch gravierender ist die Feststellung, dass Wandern als Betätigung jahrelange und systematische weder als Wirtschaftsfaktor, noch als Beitrag zur Gesundheitsföderung und somit zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ernst genommen wurde. Nach Schätzungen der Stiftung „Gesundheitsförderung Schweiz“ führt mangelnde Bewegung zu Folgekosten in unserm Land von ca 2.3 Milliarden jährlich. Uebergewicht kostet uns alle – Induviduen und Gesellschaft - über Steuern, Versicherungsprämien etc. etwa 2. 6 Milliarden. Und auch das jedes Jahr. In der politischen Diskussion über die Kosten des Gesundheitswesen werden solche Zahlen meist ausgeblendet. Total unterschätzt wird der Umstand, dass Verhaltensänderungen bei Bewegung und Ernähung zentrale Kostenfaktoren sind. Doch der Wind dreht langsam: Mehr als eine Million Menschen quer durch alle Generationen hinweg haben das Wandern wiederentdeckt. Bei uns im Wallis ist dies das Verdienst von eigentlichen Wanderpionieren wie Trudi und Oskar Andres, Hein Oggier, Maria Kenzelmann, um nur einige zu nennen. Und weil die SAW als Dachverband nur so stark sein kann, wie ihre kantonalen Fachorganisationen – früher Sektionen – sei die systematische Arbeit der Walliser Fachorganisation Valrando gewürdigt. Mit Willy Felley, dem ehemaligen Stadtingenieur aus Martigny als Präsident und Angelika Brunner, der Grossratssuppleantin und Geschäftsführerin, an der Spitze hat Valdrando als Fachorganistion der SAW gezeigt, wohin die Reise geht. „Tour du Mon-Blanc“, „Tour du Cervin“, „Tour Monte Rosa“ sind Klassiker im Wallis welche die Handschrift des Duos Felley/Brunner tragen. Begeisterung löst auch die neueste und wohl spektakulärste Route, die „Tour des Grand Barrages“ bei Tausenden von Bergwanderen aus. Gerade bei uns im Wallis zeigt sich, dass Wandern ein wichtiger Beitrag des sanften Tourismus ist. Wandern wird durch geschicktes Verknüpfen mit kulturellen Angeboten im ländlichen Raum und insbesondere im Berggebiet mehrfachen Nutzen bezüglich Volkswirtschaft, Volksgesundheit, Energieeffizienz und Umweltschutz erziehlen. Wir brauchen eine nationale Koordination der Wanderleiterausbildung. Wir brauchen nach der Inventarisierung der histsorischen Wanderwege deren touristischen Nutzung. Wir brauchen natürlich Geld: Leistungsaufträge des Bundes und verschiedener Kantone an unsere Fachorganistionen sind die ausdrückliche Anerkennung und der eindrückliche Beweis unserer Fachkompetenz und Leistungsfährigkeit. Spenden und Legate ermöglichen eine Systematische Arbeit der Wanderbewegung. Die SAW als nationale Wanderorganisation ist nebst vielen andern Spnsorpartnern den Verantwortlichen der Gesundheitsförderung als Partner im Gespräch. Auch hier gilt: Das Rad muss nicht mehr erfunden werden. Alle Beteiligten wissen, dass Bewegung, Wandern, natürliche kulinarische Produkte zusammengehören. Indessen müssen wir neue Formen der Zusammenarbeit entwickeln. Denn immer mehr Menschen in der Schweiz sind bereit, auf diesem Weg mitzukommen. Peter Jossen-Zinsstag So gentechfrei bleiben wie wir es heute sind Von Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat Walliser Bote 18.10.2005 Gentechfreie Landwirtschaft in der Schweiz, gentechfreie Lebensmittel in unseren Geschäften. Unsere Landwirtschaft ist in der Lage, die Bevölkerung mit ausreichend Nahrung von bester Qualität zu versorgen und dabei ökologische und tierfreundliche Kriterien einzuhalten - ohne Gentech-Risiko.Ein Politikum ist das Gentech-Moratorium nur, weil sich Bundesrat und Parlamentsmehrheit seit Jahren dem Wunsch einer breiten Mehrheit der Bevölkerung entgegen stellen. Am 27.November steht mit der Gentechfrei-Initiative ein Volksbegehren zur Abstimmung, das schaffen kann, was Initiativen selten schaffen: Eine JA-Mehrheit von Volk und Kantonen. Die Gentechfrei-Initiative hat reelle Siegeschancen. 32 grosse, mittlere und kleine Organisationen unterstützen die Gentechfrei-Initiative. Alle schweizerischen Bauernorganisationen gehören dazu und alle Umweltorganisationen. Sämtliche Entwicklungsorganisationen und bis auf das Konsumentenforum sagen auch alle Verbraucherschutzorganisationen JA zum fünfjährigen Anbau-Moratorium. Die Gentechfrei-Initiative ist populär und wird von Exponenten aus allen politischen Lagern unterstützt. Im Komitee der BundesparlamentarierInnen sind 99 Mitglieder, in den Kantonen haben sich 1100 PolitikerInnen in die Regio-Komitees eingetragen. Es ist eine Bewegung entstanden, die im Abstimmungskampf trotz dem Millionen-Budget der Gegnerschaft gewinnen will. Stellvertretend für ein gentechfreies EuropaDie Gentechfrei-Initiative verlangt nichts revolutionäres. Sie will, dass die Schweiz so gentechfrei bleibt, wie sie es zur Zeit ist und das fuer mindestens fünf Jahre. Dass die Gentech-Lobby die Gentechfrei-Initiative mit einigem Aufwand bekämpft, ist ein Hinweis darauf, dass die Forderung nach einem Gentech-Moratorium politisch ins Schwarze trifft. Zwar beträgt die angestrebte Dauer des Anbau- Moratoriums für Gentech-Pflanzen nicht zehn Jahre, wie wir das von grüner Seite forderten. Der Geltungsbereich schliesst Gentech-Versuche nicht ein, was entschiedenen Gentech-Kritikern zu wenig weit geht. Doch die Gentechfrei-Initiative kommt genau zur richtigen Zeit mit einem mehrheitsfähigen Vorschlag. Nimmt die Schweizer Bevölkerung den Vorschlag für ein Anbau-Moratorium an, wird sich in Europa die grosse Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten mit uns freuen. Die Gentechfrei-Zonen in unseren Nachbarländern, die durch die EU-Bürokratie und einen Entscheid des EU-Gerichtshofes mit Auflagen behindert werden, erhalten durch ein positives Schweizer Votum erneuten Auftrieb. Gentechfrei – der ökologischere WegVon den Gentech-Euphorikern wurde viel versprochen. Im Agrobereich ist der Leistungsausweis aber aesserst dünn. Aus ökologischer Sicht sind die bisher auf dem Markt angeboteten Anwendungen von Gentechnik ein Rückschritt gegenüber der heutigen Landwirtschaftspraxis. In den letzten Jahren gelang es, dank Ausbau der integrierten Produktion (IP) und der Bioproduktion, den Verbrauch von Düngemitteln und chemischen Hilfsstoffen zu reduzieren. Gentechnisch erzeugte Pflanzen, die nur in Kombination mit einem Unkrautvertilgungsmittel funktionieren, stellen die Nachhaltigkeit als Ziel der heutigen Landwirtschaftspolitik wieder in Frage. Herbizidresistente Soja-, Raps-, Mais- und Baumwollsorten im Verkaufspaket mit Roundup oder einem anderen chemischen Allestöter (Fachbegriff (Breitbandherbizid) machen drei Viertel der Gentechkulturen aus. In den USA zeigen sich die Probleme bereits: In der Begleitflora (irreführender Begriff fuer Unkräuter) erlangen die widerstandsfähigsten Pflanzen innerhalb weniger Jahren Resistenz gegen das Gift , die Giftdosierung wird gesteigert. Auch nicht umweltfreundlich ist die Strategie, Pflanzen durch Einbau von Genen eines Bodenbacteriums (Bazillus thuringiensis) selber zum Gift für Schädlinge zu machen. Der Maiszünsler ist einer der Feinde, die Bt-Pflanzen vernichten sollen. Die kleine Larve ist eigentlich nur bedingt ein Schädling, sie zeigt naemlich Bewirtschaftungsfehler an. Für den Biolandbau gibt es fuer den Notfall eine ökologische Gegenstrategie mit einem anderen Insekt. Die Beispiele zeigen: Ökologisch ist die gentechfreie Produktion auf jeden Fall der gesündere und bessere Weg. Ein unnötiger Menschen-Versuch auf LangzeitwirkungBis jetzt ist noch niemand an Gentech-Produkten gestorben, oft ist dies das ultimative Argument von Gentech-Befürwortern. Das tönt nach Experiment mit lebenden KonsumentInnen, die allerdings keine Lust darauf zeigen. Die Umfragen sind überdeutlich. Die Konsumentinnen wollen kein Genfood auf dem Teller. Als Vizepräsident der Bio-Inspectag habe ich nicht den Eindruck, dass die Abklärungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier mit der nötigen Tiefe und Seriösität betrieben wurden. Auf kritische Versuchsresultate schiesst der PR-Apparat wie mit Kanonen auf Spatzen. ANGSTMACHER DÜRFEN NICHT GEWINNEN von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag, Walliser Bote 13.9.2005 Wir erinnern uns: Vor der Abstimmung im Jahre 2000 über die Bilateralen Verträge I malten die Gegner alle Teufel an die Wand: Kommunisten und Ultrarechten wurden nicht müde, den Stimmbürgerinnen Angst zu machen. Die damals geschürten Ängste haben sich ins Nichts verflüchtigt. Die ersten Erfahrung sind durchwegs positiv, auch wenn der überblickbare Zeithorizont noch kurz ist. Das gleiche Spiel mit der Angst jetzt vor den Bilateralen II. Aber die Menschen wissen, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist. Von SVP_Bundesrat Blocher und SVP_Regierungsrätin Fuhrer über die Gewerkschaften und die SVP-Unternehmer sagen heute allen vernüftigen Politiker und Wirtschaftsfachleite ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neuen EU-Staaten. 1. Die Arbeitsinspektorate in allen Kantonen werden respektiert und gestärkt. Die tripartiten Kommissionen und die Inspektoren, welche die Arbeitsreglemente überwachen, werden tatsächlich eingesetzt und mit genügend Ressourcen ausgestattet. Das Wallis ist darauf angewiesen, dass die vierzigtausend Arbeitsplätze, die mit dem Export verbunden sind, bei uns gesichert werden. Für das Wallis als Grenzkanton sind vernünftige Regelungen mit unsern Europäischen Partner lebenswichtig. Alle bisherigen Erfahrungen innererhalb Europa aber auch innerhalb der einzelnen Europäischen Länder zeigen, dass keine nennenswerte Wanderungsbewegungen erkennbar sind. Das war bei der sogenannten Süderweiterung der EU so – der Beitritt von Spanien und Portugal - das ist innerhalb unserers Nachbarlandes Italiens so. Wer die Vorteile gegen die Angsmacherei abwägt, folgt den seriösen Fachleuten und stimmt Ja Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 24.6.2005 Am vergangenen Wochende war das Wallis Gastregion beim Bio- Markt in Zofingen. Mit meinen KollegInnen vom Verwaltungsgrat der bio-inspecta habe ich mich persönlich von den ausgezeichnenten Präsentationen überzeugen können. Beim sogenannten „Biogipfel“ wird nebst Referaten und Diskussionen auch eine alljährliche Schau der Kosttlichkeiten aus dem im Bioland Schweiz präsentiert. Gelegenheit sich Gedanken darüber zumachen, wohin die Bio-Reise geht: Wir brauchen zum ersten eine Landwirtschaft, die der Ökologie der unseres Landes gerecht wird. Wir wollen aber auch eine Landwirtschaft, die den Anliegen der Bäuerinen und Bauern Rechnung trägt. Das Soziale und das Ökologische sind auch hier die beiden wichtigsten politischen Anliegen: In der Landwirtschaft sind sie besipielhaft verbunden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bäuerinnen und Bauern von dem leben können, was sie arbeiten, dass sie aber auch eine Arbeitsweise pflegen können, die nicht eine industrielle Produktion, sondern die Landschaftspflege beinhaltet und unsere alte Kultur in der Landwirtschaft auch regional erhält. Zweitens muss sichergestellt werden, dass mit Steuergeldern keine Landwirtschaftspolitik finanziert wird, die Schäden hinterlässt. Eine Buwal-Studie zeigt, dass die Hälfte aller Trinkwasserfassungen Pestizide enthalten. So gesehen kann nur die Biolandwirschaft mittel- und langfristig eine Landwirtschaft ohne Folgeschäden garantieren. Blosses ökologisches Nachrüsten der konventionellen Landwirtschaft reicht da nicht aus. Der Unterschied zwischen dem, was ein Biobauer im Vergleich zu einem konventionellen IP-Bauer für seine Arbeitsweise an Direktzahlungen bekommt, ist zu gering. Wir müssen die finanziellen Anreize anpassen. Dittens muss sich die Einsicht durchsetzen, dass die Landwirtschaft nicht nur mit der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln eine wichtige Funktion erfüllt, sondern auch, in dem sie die Landschaft pflegt, Brachen und Hecken für die Artenvielfalt erhält . Das ist in einem so dicht besiedelten Land wie der Schweiz lebenswichtig. Es braucht Erholungsraum für die Menschen. Es ist wichtig, dass in den Berggebieten Landwirtschaft und Tourismus sinnvoll miteinander verknüpft werden. Wollen die Bäuerinn und Bauern ein wichtiges Element in einer Schweizerischen Nachhaltigkeits-Strategie sein, müssen sie klar ja zu ökologischen Modellen sagen, welche die Nachhaltigkeit beinhalten. Wir erleben heute in der Schweiz eine eigentliche Ernährungskrise. Ein grosser Teil der Bevölkerung hat Übergewicht und macht sich um die Ernährung Sorgen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen kaum noch, welche Lebensmittel wirklich gut für sie sind. Aber die besten Lebensmittel sind noch immer jene Produkte mit hohen Vitalstoffen aus der Biolandwirtschaft, die wenig oder gar nicht verarbeitet sind. Wir müssen deshalb viertens den KonsumentInnen gemeinsam klar machen, dass günstige Produkte in ihrer nächsten Umgebung angebaut und veredelt werden. Die konventionelle Landwirtschaft muss zur Kenntnis nehmen, dass sie im Handel aufläuft, wenn sie GVO-Produkte bringt. Diese Produkte werden von einer Mehrheit der KonsumentInnen abgelehnt. Die baäuerlichen Kreise haben viel zu lange auf die Berater der Agrochemie gehört, statt sich darüber Gedanken zu machen, wohin und zu wem die eigenen Produkte gehen, wenn sie den Hof verlassen. Die landen irgendwann auf dem Tisch der KonsumentInnen. Setzen sich die Bauern für gesunde Lebensmittel und eine nachhaltige Landschaft ein, machen sich die Konsumentinnen und SteuerzahlerInnen auch für die Bauern stark. Und schliesslich sind werden die KonsumentInnen Bio-Produkte nur wollen wenn garantiert wird , dass sie auch so angebaut und verarbeitet wurden. Garantierte Leistungen müssen kontrolliert werden. bio.inspecta bildet mit ihren Leistungen gleichsam die Schutzhülle der Knospe. Ohne gute Kontrolle auf dem Hof der Biobauernfamilien und in den Produktionshallen der Verarbeiter fällt dieser Schutz weg. Für die Biobauern ist die Zertifizierungein Schutz ihres Einkommens. Für die KonsumentInnen bedeutet die Knospe, die Sicherheit die gewünschte Bio-
Peter Jossen-Zinsstag von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 27.5.2005 Wir erinnern uns: Vor der Abstimmung über den UNO Beitritt unseres Landes malten die Gegner alle Teufel an die Wand: Vorab die SVP wurde nicht müde, den Stimmbürgerinnen Angst zu machen. Die Neutralität war in Gefahr – obschon sie in der Verfassung festgeschrieben ist und nur mit einem Mehr der Bevölkerung und der Kantone verändert werden kann. Die Schweiz müsse bei Kriegen im Ausland Soldaten schicken – obschon im Gesetzt über die Auslandeinsätze kla steht. Dass nur friedenserhaltende Einsätze möglich seien. Zum Glück ist die Schweiz als finanzpolitische Grossmacht wir bei der UNO dabei und kann ihren Einfluss geltend machen. Die damals geschürten Ängste haben sich ins Nichts verflüchtigt. Einige Tage vor der Abstimmung über Schengen/Dublin versunsichern ähnlich geschmacklose Inserate. Wieder hofft die SVP und die zugewandten Orte auf die Angst der Bevölkerung vor Kriminalität und Arbeitsplatzverlust. Und es stellt sich für mich die Frage: Wem ist zu glauben? Sämtliche Touristiker sagen uns, dass Schengen eine Vereinfachung der VISA für die Gäste aus den Wachstumsöärkten China und Indien bringt. Nur die SVP weiss es besser. Sollen wir also den Profis glauben oder jener Partei, deren Bundesrat Blocher noch vor kurzem dem Toursimus killen wollte, indem er die Födermittel des Bundes bis auf einen Franken streichen wollte? Sämtliche Polizeikommandanten unseres Landes, alle zuständigen RegierungsrätInnen – und das sind bei Leibe keine sicherheitspolisichen Träumer – sagen uns: Schengen/Dublin erleichtert die Verbrecherbekämpung. Auch hier weiss es die SVP besser: Auch hier die Frage: Wem glauben wir. Den Profis oder jenen Kreisen, die zwar immer nach mehr Sicherheit schreiben, konkrete Schritte aber torpedieren. Alle seriösen Fachleute wissen, dass internationale grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit mehr Fahdungserfolge und somit mehr Sicherheit bringt. Wer sich seriös mit der Asylthematik beschäftig weiss ebenso, dass an Dublin führt kein Weg vorbei führt. Selbst die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH sagt Ja zur Assoziierung der Schweiz mit Dublin. Die wichtigsten Gründe: Fazit: Ich glaube den Profis und nicht den Blochers, Maurers, Freysingers und CO, die immer nur „Nein“ sagen. von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 18.4.2005 Im kommenden Juni werden die Weichen für das künftige Verhältnis unseres Landes zu Europa gestellt. Ein Ja zu Schengen/Dublin ist ein Ja zur Partnerschaft mit unsern Europäischen Nachbarn. Ob der Wichtigkeit des Urnenganges zur Europafrage droht ein kleiner aber für die Betroffenen zentraler Fortschritt unterzugehen: Das Partnerschaftsgesetz, das ebenfalls unsere Unterstützung verdient. Warum: Weil damit Schwule und Lesben endlich einen Rechtsstatus bekommen und ihre Beziehung rechtlich eintragen können. Das Partnerschaftsgesetz ist ein gut eidgenössicher Kompromiss. Die eingetragene Partnerschaft erweitert die Rechte für Lesben und Schwule ohne damit die Ehe, also die Rechte der heterosexuellen Paare zu beschneiden. Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat «Durststrecke ohne bleibenden Schaden»? von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 18.1.2005 Das Entlastungsprogramm – ein schönes Wort für ein unseliges Konzept des Abbaus von wichtigen staatlichen Errungenschaften wie beispielsweise dem Netz des öffentlichen Personenverkehrs – delegiert vieles einfach an die Kantone. Die kantonalen Verkehrsdirektorinnen und -direktoren sind entsetzt über das Ansinnen des Bundesrates: «Das vom Bund vorgelegte Sparprogramm greift die Substanz des schweizerischen Verkehrsnetzes an», schreiben sie in der Stellungnahme zum jüngsten Entlastungsprogramm. So tönte es beim letzten Entlastungsprogramm 2003. Fromme BundesratswünscheNun soll nochmals der Hebel beim öffentlichen Verkehr angesetzt werden. Allerdings ist sich der Bundesrat darüber klar, dass ein Abbau in den verschiedenen Kantonen verkehrspolitisch, aber auch volkswirtschaftlich negative Auswirkungenhat. Er formuliert deshalb in der Weisung vom 22. Dezember 2004 zum Entlastungsprogramm 04 wörtlich: «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die auf zwei Jahre beschränkte Kürzung der Bundesmittel für den Regionalverkehr keinen Leistungsabbau nach sich ziehen soll. Er erwartet von den Kantonen, dass sie in Zusammenarbeit mit den Unternehmungen unter anderem die erforderlichen finanziellen Massnahmen ergreifen, damit das öffentliche Verkehrssystem der Schweiz diese Durststrecke ohne bleibenden Schaden übersteht.» Das nenne ich eine verantwortungslose Politik! Nach der klar ausgegangenen Abstimmung zum überrissenen Avanti-Projekt, nach dem deutlichen Ja des Souveräns zu einer ökologischen Verkehrspolitik dürfen dem Regionalverkehr nicht noch weitere Mittel entzogen werden. Im Gegenteil! Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 8.1.2005 Während den vergangenen Festtagen hat ein heftiges Seebeben die Weltgemeinschaft aufgeschreckt. Stösse aus dem Erdinnern haben sich auf das Meer übertragen und eine mächtige Tsunamiwelle ausgelöst, welche auf ganzen Küstenstreifen Natur und Siedlungen verwüstete, Menschen tötete und Tausende verletzte. In den Trümmern drohen den Überlebenden viele Gefahren: Krankheitskeime, verseuchtes Trinkwasser, Nahrungsmangel, und fehlende Medikamente, Obdachlosigkeit. Unendliches Leid, Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit. Das Unglück geschah in einer Gegend, die landschaftlich wunderbar ausgestaltet ist und deshalb für viele Landsleute in Wintertagen zum warmen Ferienparadies wird. Aus diesem Grund sind auch SchweizerInnen zu Opfern geworden . Wir wissen noch keine genauen Zahlen über das wahre Ausmass der Katastrophe. Es sind jedenfalls Furcht erregende Dimensionen. Die tosende, riesige Tsunamiwelle hat immensen Schaden und unendliches Leid ausgelöst. Die Anstrengungen, Schmerzen zu lindern, Trümmer wegzuräumen und Schäden zu beheben sind gross und werden von vielen Menschen aus aller Welt – glücklicherweise auch von unserm – mitgetragen. Zeugen und Betroffene haben das Herannahen der Tsunamiwelle als dröhnend beschrieben, so laut, wie wenn Flugzeuge herandonnern würden. Schon das muss beängstigend gewesen sein… Was aber, wenn sich Katastrophen ohne Donnern abspielen? Wenn Opfer stille sterben? Wenn die tägliche Katastrophe ohne grosses Medienecho ihren Lauf nimmt? Die stille Katastrophe heisst: Hunger. Sie heisst: HIV/Aids und sie heisst auch: Gewalt. Rechnen wir die Opfer dieses Geschehens über all die Tage auf ein Jahr hoch, so kommen wir auf riesige Zahlen, Zahlen von Menschen, die still zu Opfern werden. Täglich sterben mehr als 20'000 Menschen wegen mangelnder Nahrung und fehlendem sauberen Trinkwasser. Es sind vor allem Kinder und Frauen. Sie sterben nachdem sie gelitten haben. Täglich sterben allein in Afrika über 6000 Menschen an den Folgen von HIV und Aids. Sie erfahren einen traurigen Tod meist nach einer schmerzhaften Krankheitsphase. Vielleicht wurden sie vorher gar ausgegrenzt oder verstossen. Eigentlich wissen wir von diesem traurigen Geschehen. Wir müssen hinschauen und sind deshalb nicht einfach nach einer zerstörerischen Tsunamiwelle gefordert zu helfen und Leid zu lindern. Die weltweite Bekämpfung der Armut, des Hungers und drohender Krankheiten muss viel intensiver, gezielter und ganz besonders langfristig erfolgen. Die Gefahren, denen jetzt die obdachlosen Überlebenden ausgesetzt sind, nämlich: kein sauberes Trinkwasser, Nahrungsmangel, Krankheitsgefahren und fehlende Medikamente, sind die gleichen Gefahren, mit denen viele arme und ärmste Menschen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Was können wir in der Schweiz tun? Hilfsprogramme werden von Privaten wie vom Staat getragen, dort braucht es vor allem finanzielle Mittel. Ich finde es sinnvoll, dass sich Kantone und Gemeinden engagieren, dass sie Brücken schlagen in die Länder des Südens. Konkret: Die Forderung, 4 Prozent des Bruttoinlandproduktes als Sofort- und Wiederaufbauhilfe vorzusehen, muss auch in Zeiten des Sparens endglich umgesetzt werden. Einen hohen Stellenwert hat ferner unser eigenes Konsumverhalten. Wo kaufen wir welche Produkte ein? Fair Trade ist eine grosse Chance für die Menschen in Entwicklungsländern. Sie können ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten, wenn ihnen auf dem Weltmarkt entsprechende Möglichkeiten geboten werden. Es braucht viele Ansätze und grosses Engagement, damit wir die Gegensätze zwischen Arm und Reich reduzieren können. Und es braucht ganz besonders für dieses Neue Jahr das Bewusstsein, dass wir alle auf einem Planeten leben. Peter Jossen-Zinsstag, a. Nationalrat Walliser Bote 29.10.2004 In den 90er Jahren in vielen Ländern eine neoliberale „Reformpolitik“ in Angriff genommen. Ihr Slogan hiess und heisst „Mehr Freiheit weniger Staat“. Ihr erklärten Ziele sind die Staatsdemontage, der damit verbundene Sozialabbau, die Privatisierung öffentlicher Dienste, die Rückstufung der Ökologie als grüne Schranke für das privatwirtschaftliche Handeln, die Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten der so genannt Tüchtigen. Peter Jossen-Zinsstag a. Nationalrat von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 21.9.2004 Mein Vater war Posthalter in Stalden. Von Kindsbeinen an habe ich mitbekommen, wie wichtig eine Poststelle für ein kleines Dorf ist. Eigentlich ist ein Ja zur Postinitiative aus Walliser Sicht selbstverständlich. Eigentlich müsste jedem klar sein, dass wir in am kommenden Wochende etwas für unserer Randregion tun können und müssen. Denn klar ist : Nur ein starkes Signal nach Bern – auch an die Adresse meiner Parteifreunde - , wird den Kahlschlag der Poststellen und die damit verbundene Spirale nach unten aufhalten. Wir erinnern uns, dass in den letzten Jahren bei jeder Postschliessung die Wogen der Empörung zurecht hochschlugen. Und als die Post die Schliessung aller 18 Briefpostzentren in allen Landesteilen und der gleichzeitigen Konzentration auf drei Standorte entlang der A1 zwischen Fribourg und Zürich ankündigte, brachte Nationalrat Hämmerle, einer der glaubwürdigsten und hartnäckigsten Berggebietspoliker , den den Sturm der Entrüstung auf den Punkt: Postchef Gygi führe die Post wie ein Schuhladen. Nach dem lauten Protest muss jetzt der nächste Schritt folgen: Die Initianten der Postinitiative haben ein wirksames Instrument geschaffen, das in der Zwischenzeit erste Früchte zeigt: Im Schnellzugstempo wurde das Postorganisationsgesetz geändert. Ebenso schnell wurde in die Postverordnung der Grundsatz der flächedeckenden Poststellen festgeschrieben. Nur: Eine Verordnung ist mit Mehrheit der Bundesräte rasch geändert. Deshalb braucht es die Verankerung der Grundsätze in der Verfassung. Klar ist auch, dass die Politik das Heft bei der Post wieder energisch in die Hand nehmen muss: Verlangt sind klare Vorgaben des Bundes als Eigentümer des Unternehmens. Die Post ist zwar einem permanenten Strukturwandel unterworfen. Sie sollte aber gelernt haben, dass man Strukturwandel nicht gegen, sondern nur mit den Beschäftigten und mit der Bevölkerung machen kann. Natürlich muss die Post muss ihre Logistik laufend verbessern und anpassen. Natürlich ist auch eine Reorganisation der Briefpostzentren nötig. Aber in der Zeit der Sparprogramme, in der sich der Bund aus der Regionalpolitik durch die Hintertüre verabschieden will, muss eine starke Gegenbewegung entstehen. Es kann nicht sein, dass der Bund als Eigentümer der Post zusieht, wie bestehende Infrastruktur zerschlagen wird und der gleiche Bund über aufwendige Programme Regionalpoltik betreiben muss. Deshalb braucht die öffentliche Post bessere Rahmenbedingungen, um ihre Ziele zu erreichen und auch morgen die Nummer 1 auf dem Inlandmarkt zu bleiben. In diesem Zusammenhang ist die vorgesehene Lockerung der Monopolgrenze weder sinnvoll noch nötig, da dadurch nur kostentreibende doppelte Infrastrukturen entstehen. Zudem gehen der Post Volumen und Deckungsbeitrag verloren. Die kommende Abstimmung über die Postinitiative ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Post. Wenn die Randregionen nicht noch mehr bluten sollen, müssen sie mit einem massiven Ja zur Post beweisen, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Peter Jossen-Zinsstag von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 10.8.2004 Die 1. Augustreden – auch meine - sind verhallt. Es war – zurecht – viel von nationalem Zusammenhalt und Fürderung der Familien die Rede. Im September können wir den Worten Taten folgen lassen: Mit vier Ja zu den vier guten Vorlagen. Es versteht sich von selbst, dass die Postinitiative für das Wallis als Randregion überlebenswichtig ist. Nur ein starkes Signal nach Bern – auch an die Adresse meiner Parteifreunde - , wird den Kahlschlag der Poststellen und die damit verbundene Spirale nach unten aufhalten. Dass die zweite und dritte Generation bei uns erleichtert eingebürgert werden sollen, ist in allen umliegenden Ländern eine Selbstverständlichkeit. Wer bei uns integriert ist, soll auch Schweizer oder Schweizerin mit allen Rechten werden. Und wer die Verfassung endlich respektieren will, sagt ein überzeugtes Jahr zur kleinen Mutterschaftsversicherung. In der Tat kämpfen nun schon seit 59 Jahren die Frauen und progressiven Kräfte dieses Landes für die Umsetzung des Verfassungsartikels, der 1945 von den Schweizer Männern angenommen wurde und der vom Bund fordert, eine Lösung für arbeitende Mütter nach der Geburt zu finden. Dieser lange Kampf kommt nun dank der parlamentarischen Initiative, lanciert von Pierre Triponez (FDP), Jaqueline Fehr (SP), Thérèse Meyer (CVP) und Ursula Haller (SVP), zu einem – hoffen wir – glücklichen Ende. Mütter, die mindestens während 5 Monaten vor der Geburt eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, werden ein Recht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen haben (80% des versicherten Lohnes). Dieses System wird eine schon lange schockierende Lücke auffüllen. Auch wenn heute schon ein Teil der berufstätigen Frauen ein Anrecht auf Lohnersatz bei Mutterschaft haben, so ist es immer noch die Hälfte all dieser Frauen, die noch von keinem solchen Schutz profitieren. Und dieser Unterschied zwischen den Frauen trifft vor allem diejenigen, die sowieso nicht auf Gold gebettet sind. Das ist schockierend und ungerecht. Das vorgeschlagene Projekt ist gerecht, vorteilhaft und bescheiden Das Projekt ist ausgeglichen: die Mütter, die zu Hause bleiben, bezahlen keine Lohnprozente, diejenigen, die beruflich aktiv sind, bezahlen. Das ist gerecht und logisch. Im Übrigen ist diese Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes eine minimalistische Vorgabe. Aber sie schliesst vorteilhaftere Lösungen für die berufstätigen Mütter nicht aus. Die Gesetzgebung erlaubt es sowohl den Arbeitsgebern, den Lohnabhängigen mehr zu geben, als auch den Kantonen, grosszügigere Gesetze vorzusehen (Genf z.B., wo schon heute eine Versicherung für 16 Wochen besteht, wird weiterhin bei dieser Dauer des bezahlten Urlaubes bleiben). Politische Persönlichkeiten aus allen Regierungsparteien unterstützen die Revision des Erwerbsersatzgesetzes, das am 26. September zur Abstimmung kommt. Alle Protagonisten haben sich die Hand gegeben, um der Polemik und der Blockade in diesem Gebiet eine Ende zu setzen. Wir haben so einen typisch schweizerischen Kompromiss vor uns. Peter Jossen-Zinsstag Steuerpaket- Zurück an den Absender von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 28.4.2004 Bereits zu Beginn des laufenden Jahres haben die Befürworter der Steuerpakets ihre millionenschwere Abstimmungskampagne gestartet: „Familien fördern – Steuern senken" lautet die Botschaft. Leider ist das ganze eine Mogelpackung. Wer rechnet, kommt schnell dahinter, wer von der Revision der Familien- und Ehepaarbesteuerung profitiert: Es sind vor allem vermögende Ehepaare mit hohen Einkommen, sie erhalten insgesamt 47 % der Steuergeschenke. Keine Vorlage für Familien Wir wollen bessere Modelle Nein zu dieser Wohneigentumsbesteuerung Peter Jossen, a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag von a. Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 3.4.2004 Wie bekannt, hat kürzlich die Mehrheit des Bundesrates gegen den Willen des zuständigen Departementsvorstehers Moritz Leuenberger entschieden, die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG auf die nächste Legislatur zu verschieben. Der neue Mehrheit im Bundesrat will nicht, dass die Schweiz in Sachen neue Nationalpärke und Naturpärke aufholen kann. Um endlich auch in umser Land neue Nationalpärke und Regionale Naturpärke gründen zu können, muss das Natur- und Heimatschutzgesetz revidiert werden. von Alt Nationalrat Peter Jossen-Zinsstag Walliser Bote 3.2.2004 Am 8. Ferbruar werden wir über den schlechtesten Gegenvorschlag des Parlamentes abzustimmen, der in meiner Zeit als Nationalrat zusammengeschustert wurde. Statt die beiden völlig verschiedenen Fragen des zweiten Tunnels am Gotthard und die Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen zu trennen, hat die Mehrheit eine eigentliche Mogelpackung fabriziert, die demokratiepolitisch verheerend ist: Wer Gelder für die Agglomerationen locker machen will, muss auch ja zur zweiten Strassenröhre am Gotthard sagen. Dazu soll neu ein Strassenfonds eingerichtet werden, der einerseits die grossen Ausbauprojekte von den Sparübungen schützt, und gleichzeitig die für das Wallis notwendigen Verbindungen voll dem Sparhammer aussetzt. Sogenannte Aufklassierungen von kantonalen zu Nationalstrassen kann man vergessen. Dies betrifft die Verbindung Gampel-Goppenstein als Verbindung zu einem Autoverlad, die Verbindung Visp-Stalden mit der Umfahrung von Stalden, die Strecke von Martigny bis zum Scheiteltunnel am grossen St. Bernhard und die wintersichere Verbindung Leuk-Leukerbad, Der Kanton Wallis muss mit seinen beschränkten finanziellen Mittel ohne Bundesgelder invesstieren und die Kosten für den Unterhalt des Strassennetzes eines Gebirgskantons übernehmen, was unsere Möglichkeiten bei weitem übersteigt. Die zweite Röhre am Gotthard ist im Bau – für den Schienenverkehr. Wer den zweiten Strassentunnel will, konkurrenziert die Bahninvestion nicht nur am Gotthard, sondern auch am Lötschberg. Dazu hebelt der Avanti Gegenvorschlag den Alpenschutz aus und steht im klaren Widerspruch zur Verlagerungspolitik, die von der Bevölkerung immer wieder bestätigt wurde. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Avanti-Invitiative festgehalten, dass damit ein verheerndes Signal nach Brüssel ausgesendet würde. Nur mit einem Nein ist am 8. Februar kann wieder Vernunft einkehren. Peter Jossen- Zinsstag, a.Nationalrat |